Wichtig: Wir geben hierfür (wie bei vielen Mitanbietern üblich) keinerlei Mindest-Regeln vor.
Kaufaufträge werden gem. unseren AGBs von unseren Kunden durch Überweisungen auf eines unserer Treuhandsammelkonten bei der Heidenheimer Volksbank eG abgegeben. Diese Konten sind insolvenzgeschützt.
Die gewünschte Aufteilung kann im Überweisungszweck einer jeden Überweisung angegeben werden und somit auch jederzeit geändert werden, ohne dass Sie hierfür einen gesonderten Bescheid an uns geben müssen (siehe beispielhafter Überweisungsträger).
Sparpläne können einfach durch die Einrichtung eines Dauerauftrages auf Ihrer Bank gestartet, geändert oder auch wieder gestoppt werden. Wir nehmen keine Lastschriften von den Konten unserer Kunden vor.