Bildbeschreibung: Schweizer Zollfreilager der Einkaufsgemeinschaft.


Fragen und Antworten
I. Kunde werden

Die wohl kürzeste Zusammenfassung unserer Angebote stellen unsere Produktinformationsblätter dar:

Produktinformationsblatt für Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Palladium)

Produktinformationsblatt für Technologiemetalle
(Indium, Gallium, Germanium, Rhenium, Neodym, Dysprosium, Terbium)

Die genauen Regelungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir haben uns sehr bemüht diese AGBs möglichst kurz und möglichst verständlich zu formulieren.

Es gibt generell zwei Kostenblöcke, und zwar die Handelsspanne beim Kauf der Metalle und die monatliche Lager- und Verwaltungsgebühr.

1. Handelsspannen:
Beim Kauf von Metallen fällt immer eine Handelsspanne an, d. h. der Händler verkauft Ihnen immer zu einem höheren Preis, als er von Ihnen Metalle zurückkauft. Beim Gold beträgt diese Spanne ca. 2,1 Prozent, bei den Technologiemetallen 10,0 Prozent. Diese Kosten geben wir von unseren Lieferanten 1:1 an unsere Kunden weiter. Die Einkaufsgemeinschaft erhebt keinerlei Handelskommission. Sie kaufen Metalle ab dem ersten Euro zu Lieferanten- bzw. Herstellerpreisen an. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.

2. Lager- und Verwaltungsgebühr:
Die nominale Gebühr der Einkaufsgemeinschaft beträgt pro Jahr für

Gold, Platin, Palladium:0,96 Prozent
Silber:1,08 Prozent
Technologiemetalle:1,50 Prozent

Die effektiven Gebühren sind zumeist niedriger als diese nominalen Sätze. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Die genannten Lager- und Verwaltungsgebühren beinhalten sämtliche Leistungen der Einkaufsgemeinschaft. Weitere Kosten z. B. beim Verkauf oder für die Versicherung der Metalle fallen nicht an.

Nur bei der Auslieferung von zollfrei gelagerten Metallen berechnen wir für den Aufwand der Verzollung noch einen einmaligen Betrag von 150,- EUR brutto.

Füllen Sie das Formular Antrag auf Abschluss eines Rahmenvertrages in zweifacher Ausfertigung vollständig aus und unterschreiben Sie jeweils auf der zweiten Seite.

Senden Sie folgende Dokumente im Original per Post an uns zurück:

a) Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular in zweifacher Ausfertigung
b) Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises
c) ggf. Formular für die Hinterlegung eines Referenzkontos
d) ggf. rechtliche Legitimation für juristische Personen (GmbH etc.)

Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Begrüßungs-Mail und einen von der Geschäftsführung gegengezeichneten Antrag mit weiteren Informationen umgehend per Post zurück.

Erst nach Erhalt der Begüßungs-Mail oder der erhaltenen Rücksendung dieser Antragsunterlagen können Sie die erste Überweisung auf das Treuhandkonto der Einkaufsgemeinschaft für Sachwerte tätigen und erhalten dadurch Ihre Kundennummer und Ihre Zugangsdaten für Ihren persönlichen Kunden-Login auf der Homepage.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Kunde werden.

Nein, Gemeinschaftskonten mit mehreren Inhabern können wir leider nicht anbieten.

Alternativen sind, dass beide Ehepartner Kunde bei uns werden oder der nicht offizielle Partner eine Vollmacht erhält und damit wie ein normaler Kunde uns gegenüber handlungsberechtigt ist.

Bereits bestehende und notariell beglaubigte Generalvollmachten zwischen Ehepartnern, die sich auch auf den finanziellen Bereich beziehen, werden von uns natürlich ebenfalls anerkannt (oder notarielle Ausfertigungen von Generalvollmachten).

Nein, Minderjährige können leider kein eigenes Konto mit einer eigenen Kundennummer eröffnen.

Sofern Sie selber Kunde bei uns sind, können wir Ihnen jedoch unter Ihrer Hauptkontonummer beliebig viele Unterkonten einrichten, die namentlich auch bereits auf den oder die Minderjährigen lauten können. Rein rechtlich bleiben die Metalle in Unterkonten in Ihrem Eigentum.

Bei Volljährigkeit kann dann ein eigenes Konto eröffnet werden und die Metalle des Unterkontos können kostenfrei auf das neue Hauptkonto übertragen werden.

Für die Einrichtung von Unterkonten senden Sie uns einfach formlos eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Ja, auch Firmen und Stiftungen können Kunde bei der Einkaufsgemeinschaft werden und Metalle erwerben.

Beim Abschluß des Rahmenvertrages benötigen wir hierfür neben dem Rahmenvertrag zusätzlich noch einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Nachweis der Stiftungsbehörde, wer zur Geschäftsführung der juristischen Person bestellt ist.

Vom Geschäftsführer oder den Geschäftsführern benötigen wir ebenfalls eine Kopie des Ausweises oder Passes.

Ein Referenzkonto dient Ihrer eigenen Sicherheit und verhindert, dass wir beim späteren Verkauf von Metallen Gelder auf ein "falsches" Konto überweisen.

Die Hinterlegung eines Referenzkontos ist freiwillig, aus besagtem Grund jedoch sehr zu empfehlen.

Sie können die Hinterlegung natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

Wenn Sie uns das Formular Referenzkonto gleich bei der Anmeldung zusammen mit dem Rahmenvertrag und der Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises mitschicken, wird dieses sofort für Sie hinterlegt, wenn wir Sie nach der Überweisung des Erstauftrages als neuen Kunden anlegen.

Sie können uns dieses Formular natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch zusenden.

Wenn Sie bereits Kunde bei uns sind und einen Zugang zum Kundenbereich unserer Homepage haben, können Sie alternativ dort auch die Funktion Service Referenzkonto benutzen, um die Hinterlegung online durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass der Sitz der Bank Ihrem steuerlichen Wohnsitzland entsprechen muss.

A. Die Änderung eines Referenzkontos kann mit dem Formular 'Referenzkonto ändern' durchgeführt werden. Dieses ist im Kundenbereich unserer Homepage unter dem Menüpunkt
Service Formulare Referenzkonto ändern
für Sie hinterlegt. Senden Sie uns dieses Formular bitte im Original per Post zu.

B. Gehen Sie im Kundenbereich auf den Menüpunkt Service Referenzkonto und klicken auf die Schaltfläche 'neues Referenzkonto'. Diese Schaltfläche wird natürlich nur angezeigt, wenn bereits ein Referenzkonto hinterlegt wurde.

Bitte beachten Sie, dass der Sitz der Bank Ihrem steuerlichen Wohnsitzland entsprechen muss.

Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Sie Kunde, wenn Sie nach Abschluß des Rahmenvertrages durch eine Überweisung auf eines unserer Sammeltreuhandkonten einen ersten Kaufauftrag abgegeben haben.

Dabei bleibt die Höhe dieses Erstauftrages Ihnen überlassen.

Nach Eingang Ihrer ersten Überweisung legen wir Sie zeitnah als neuen Kunden an und übermitteln Ihnen Ihre Kundennummer und die Zugangsdaten zum passwort-geschützten Kundenbereich unserer Homepage.

Auf dem Formular 'Antrag auf Abschluss eines Rahmenvertrages' ist auf der ersten Seite unten eine Abfrage, ob wir Ihnen E-Mails senden dürfen oder nicht.

Bestätigen Sie uns mit der ersten Option, dass Sie E-Mail erhalten möchten, senden wir Ihnen Ihre Kundennummer und die Zugangsdaten zum Kundenbereich zeitnah nach Ihrem ersten Kaufauftrag per E-Mail.

Haben Sie die zweite Option gewählt, dass Sie keine Bestätigungen per E-Mail erhalten möchten, senden wir Ihnen die Daten per Post zu.

Wir empfehlen sehr, die erste Option zu wählen um immer zeitnah z. B. über Verbuchungen, Eingangs- oder Ausführungsbestätigungen informiert zu werden. Andernfalls sind immer Sie in der Holschuld, diese Informationen im passwort-geschützten Kundenbereich unserer Homepage selbst abzurufen.

Wenn Sie ein Unterkonto einrichten möchten, schreiben Sie uns bitte eine formlose E-Mail mit Ihrer Kundennummer und dem Auftrag ein Unterkonto anzulegen. Darüber hinaus benötigen wir die Bezeichnung für das Unterkonto, um eine eindeutige Zuordnung sicherzustellen.

Unterkonten bekommen immer ein '-1', '-2', etc. an das Ende Ihrer Hauptkontonummer angestellt. Achten Sie bei Kaufaufträgen bzw. Überweisungen auf die Sammeltreuhandkonten darauf, dass im Verwendungszweck die richtige Kundennummer erscheint. Nur so können wir die Verbuchung korrekt vornehmen.

Zur Auflösung von Unterkonten haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Übertragung der Metalle auf Ihr Hauptkonto
Sie können die Metalle auf Ihr Hauptkonto übertragen lassen. In diesem Falle reicht uns eine formlose Information per E-Mail.

2. Verkauf der Metalle und Überweisung des Verkaufserlöses
Senden Sie uns hierfür ein Verkaufsformular im Original unterschrieben per Post zu. Kreuzen Sie das Feld "Gesamtbestand" der entsprechenden Metalle an und vermerken bitte handschriftlich auf dem Formular, dass das Unterkonto nach dem Verkauf gelöscht werden kann. Sie finden das Formular im Kundenbereich unserer Homepage unter Service Formulare.

II. Login in den Kundenbereich

Gehen Sie zum Einloggen auf unserer Homepage auf die Seite Kunden-Login.

Geben Sie Ihre 5-stellige Kundennummer und Ihr Passwort ein.

Achten Sie dabei auf Groß- und Kleinschreibung und geben Sie keine Leerzeichen ein, auch nicht am Ende des Passwortes.

Klicken Sie auf die 'login' Schaltfläche.

Nun erscheint erneut ein Eingabefenster in das Sie wiederum Ihre 5-stellige Kundennummer als Benutzername und Ihr Passwort eingeben müssen. Klicken Sie erneut auf die Schaltfläche 'Anmelden'.

Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr kennen oder unsicher sind, ob es das Richtige ist, gehen Sie auf die Funktion Passwort vergessen? und lassen sich automatisiert ein neues Passwort setzen und per Mail zusenden.

Im Kundenbereich unserer Homepage können Sie unter der Funktion Service Passwort jederzeit wieder ein neues Passwort hinterlegen.

Bei erneuten Problemen kontaktieren Sie uns bitte zu unseren Geschäftszeiten unter +49 (0)7323 92013-92 von Mo-Fr von 8-12 Uhr und von 13-17 Uhr.

III. Metalle kaufen, verkaufen, tauschen, übertragen

Nachdem Sie mit uns den Rahmenvertrag geschlossen haben, erhalten Sie die Kontoinformationen für unsere zwei Sammeltreuhandkonten (Edelmetalle und Technologiemetalle getrennt), die bei der Heidenheimer Volksbank eG geführt werden.

Um uns ein Kaufangebot zu übermitteln, müssen Sie lediglich eine normale Geldüberweisung auf eines dieser Konten durchführen.

Ein konkretes Beispiel: Die Neukundin Marina Musterfrau überweist als ersten Kaufauftrag 100 EUR und möchte diesen Betrag in Gold, Silber und Platin aufteilen. Der Zahlungszweck der Überweisung sollte in diesem Fall wie folgt aussehen:

     Marina Musterfrau Erstauftrag 50 Gold 25 Silber 25 Platin

Nach diesem ersten Kauf wird Frau Musterfrau als Kundin angelegt und erhält Ihre Kundennummer '01234' von uns. Für folgende Kaufaufträge muss dann diese 5-stellige Kundennummer anstelle von 'Erstauftrag' im Zahlungszweck verwendet werden:

     Marina Musterfrau 01234 25 Au 50 Ag 25 Pd

Für die Metalle können, wie im zweiten Beispiel illustriert, auch die chemischen Kürzel verwendet werden, z. B. 'Au' für Gold (lat. 'Aurum').

Käufe werden am letzten Handelstag einer jeden Woche getätigt, d. h. zumeist am Freitag. Die Überweisung muss an diesem Handelstag bis spätestens 12h auf dem Sammeltreuhandkonto verbucht worden sein. Spätere Einzahlungen können erst in der Folgewoche für Käufe verwendet werden.

Nein, es gibt keine regelmäßige Einzahlungs- bzw. Kaufpflicht.

Sie können jedoch einen Sparplan anlegen, um systematisch Vermögen aufzubauen. Hierzu legen Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag an zu Gunsten des entsprechenden Sammeltreuhandkontos (Edelmetalle oder Technologiemetalle) unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Kundennummer und der gewünschten Anzahl und Art der Metalle.

Sie können einen Sparplan bzw. Dauerauftrag jederzeit ändern oder auch wieder löschen.

Nein, es gibt keinen Mindestbetrag. Sie können die Beträge für die Sie Metalle erwerben möchten jederzeit frei in Bezug auf Zeitpunkt, Aufteilung und Höhe wählen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Volle Flexibilität Ihrer Käufe und Verkäufe.

Ja, Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen oder auch mehrere Sparpläne anzulegen.

Hierzu legen Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag zu Gunsten des entsprechenden Sammeltreuhandkontos (Edelmetalle oder Technologiemetalle) an.

Im Zahlungszweck des Dauerauftrages geben Sie wie bei einem normalen Kaufauftrag Ihren Namen, Ihrer Kundennummer und die gewünschte Aufteilung des Betrages an.

Der Sparplan bzw. Dauerauftrag kann jederzeit von Ihnen nach eigenem Belieben geändert oder auch wieder gelöscht werden.

Bitte legen Sie einen Dauerauftrag erst dann an, wenn Sie nach einem Erstauftrag Kunde geworden sind und Ihre Kundennummer von uns bekommen haben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Sparpläne für Edelmetalle oder Technologiemetalle.

Zwischen Verkaufskurs und Ankaufskurs besteht immer eine Differenz, die sog. Handelsspanne (oder engl. 'Spread' genannt). Sie kaufen Ihre Metalle mit dem etwas höheren Verkaufskurs und sehen diese Metalle in Ihrer Übersicht im Kundenbereich unserer Homepage mit dem etwas niedrigeren Ankaufskurs bewertet.

Weitere Informationen zu dieser Handelsspanne finden Sie hier: Niedrige Handelsspannen für Edelmetalle und Technologiemetalle.

Über mehrere Jahre gemittelt liegt die Handelsspanne bei Gold bei ca. 2,1 Prozent, bei Silber bei 3,4 Prozent, bei Platin bei 5,2 Prozent und beim Palladium bei 4,8 Prozent. Dies sind die Prozentsätze, mit denen Sie nach dem Kauf mit den Metallen buchhalterisch ungefähr im Minus sind.

Wichtig hierbei ist, dass die Einkaufsgemeinschaft für den Handel mit den Metallen keinerlei Kommission erhebt, d. h. zusätzliche Ab- oder Aufgelder, die die Handelsspanne weiter vergrößern würden. Wir geben die Preise von unserem Lieferanten Umicore 1:1 an unsere Kunden weiter.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite Niedrige Handelsspannen.

Bei allen Technologiemetallen liegt die Handelsspanne bei 10 Prozent.

Wichtig hierbei ist, dass die Einkaufsgemeinschaft für den Handel mit den Metallen keinerlei Kommission erhebt, d. h. zusätzliche Ab- oder Aufgelder, die die Handelsspanne weiter vergrößern würden. Wir geben die Preise von unserem Lieferanten Tradium GmbH 1:1 an unsere Kunden weiter.

Weitere Informationen zu den Handelsspannen der Technologiemetalle finden Sie auf unserer Seite Niedrige Handelsspannen.

Für den Verkauf von Metallen benötigen wir einen von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Verkaufsauftrag, der uns aus Sicherheitsgründen im Original per Post zugeschickt werden muss.

Das Verkaufsformular finden Sie im Kundenbereich unserer Homepage unter dem Menüpunkt Service Formulare.

Wenn Sie auf dem Formular die Option 'Referenzkonto' ankreuzen, muss die Hinterlegung desselben vorher stattgefunden haben. Geben Sie ansonsten bitte die Daten Ihres Bankkontos explizit an, auf welches der Verkaufserlös überwiesen werden soll.

Sie können jederzeit Ihren Gesamtbestand oder auch nur Teilbestände verkaufen.

Verkäufe werden immer am letzten Handels- bzw. Arbeitstag einer Woche durchgeführt. Entscheidend ist hierbei die Feiertagsregelung am Sitz der Einkaufsgemeinschaft für Sachwerte GmbH (Gerstetten, Baden-Württemberg).

Die Einkaufsgemeinschaft bietet immer am letzten Börsentag einer Woche zu verkaufende Metalle entweder allen anderen Kunden oder den Lieferanten zum Ver- bzw. Rückkauf an.

Kommen diese Verkaufsgeschäfte im Normalfall zustande, werden an diesem Handelstag die Metalle beim Verkäufer ausgebucht und auch der aktuelle Gegenwert auf dessen Konto angewiesen. Je nach Schnelligkeit der beteiligten Banken sollte der entsprechende Geldeingang beim Verkäufer bereits am Montag oder Dienstag der folgenden Woche verbucht sein.

Liegen seitens der Kunden der Einkaufsgemeinschaft in einer speziellen Handelswoche wesentlich mehr Verkaufs- als Kaufaufträge vor, und können auch die Lieferanten keine Metalle zurückkaufen, kann es bei den Verkaufsaufträgen zu Teilausführungen oder auch zu Wartezeiten kommen, bis die Einkaufsgemeinschaft anderweitig für die Metalle Käufer am Markt gefunden hat.

Nein, wir berechnen beim Verkauf von Metallen weder eine Kommission noch Bearbeitungsgebühren. Dieses Service ist für unsere Kunden kostenlos.

Ja, es besteht die Möglichkeit erworbene Metalle in andere Metalle aus unserem Angebot umzutauschen.

Abwicklungstechnisch stellt dies einen Verkauf von Metall A und einen sofortigen Neukauf von Metall B dar.

Senden Sie uns hierfür per Post einen originalen Verkaufsauftrag zu und vermerken in diesem, dass für den Verkaufserlös von Metall A neue Metalle erworben werden sollen. Der entsprechende Punkt in diesem Formular sollte selbsterklärend sein.

Bitte beachten Sie, dass durch den Neukauf von Metall B als Kostenblock wieder die entsprechende Handelsspanne unserer Lieferanten anfällt. Wir als Einkaufsgemeinschaft erheben für diesen Service keine Gebühren.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit Ihre Metalle teilweise oder komplett an andere Kunden der Einkaufsgemeinschaft zu übertragen.

Wir benötigen hierfür ein ausgefülltes und unterschriebenes Übertragungs-Formular, welches Sie uns bitte im Original per Post zusenden. Das Formular finden Sie im Kundenbereich unserer Homepage unter Service Formulare.

Bitte beachten Sie, dass Geber und Nehmer für eventuelle steuerliche Auswirkungen der Übertragung eigenverantwortlich handeln.

Edelmetalle können physisch ab Lager Schweiz ausgeliefert werden. Ein postalischer Versand ist nicht möglich. Für eine physische Auslieferung senden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Auslieferungsauftrag von Edelmetallen" im Original per Post. Sie finden das Formular im Kundenbereich unserer Homepage unter Service Formulare.

Die physische Auslieferung von Technologiemetallen in ganzen Gebinden ist ebenfalls ab Lager Frankfurt theoretisch möglich. Dies ist jedoch in der Praxis in keinem Fall anzuraten, da zertifizierte Händler und auch Industriekunden von Privatpersonen keine Ware ankaufen. Die Metalle würden mit einer Auslieferung somit an Handelbarkeit und Wert stark einbüßen.

Die Einkaufsgemeinschaft erwirbt jeweils am letzten Handelstag einer jeden Kalenderwoche (d. h. in der Regel am Freitag) neue Metalle bei ihren Lieferanten Umicore (Edelmetalle) und Tradium (Technologiemetalle) und veräußert diese sofort an Sie weiter.

Die Käufe an Freitagen haben folgende Vorteile:

Intraday Seasonal Chart Gold Preisentwicklung an Wochentagen

a) Im Durchschnitt sind die Metallpreise an Freitagen am günstigsten. Die Graphik zeigt den durchschnittlichen wöchentlichen Kursverlauf (Quelle: intradayseasonals.com)
b) Über das Wochenende verbleibt nur wenig Geld auf dem Treuhandkonto der Einkaufsgemeinschaft.

Verkäufe werden ebenfalls an diesen Handelstagen durchgeführt.

Die Kaufbelege dieser Geschäfte mit unseren Lieferanten werden im Kundenbereich unserer Homepage eingestellt und sind so für alle Kunden einsehbar.

Bei den Edelmetallen verwenden wir die tagesaktuellen Kursstellungen für den Ankauf von Umicore:

Kurse Umicore

Bei den Technologiemetallen erhalten wir am Montag, am Mittwoch und am Freitag von unserem Lieferanten Tradium GmbH neue Preislisten, die die Grundlage für die Wertermittlung der Metalle sind (Ankaufskurs minus 10 Prozent Handelsspanne).

Bitte nehmen Sie umgehend telefonisch Kontakt mit uns auf (Tel. +49 (0)7323 9201392).

Außerhalb unserer Geschäftszeiten (Mo. - Fr. 8 - 12 und 13 -17 Uhr) schreiben Sie bitte eine E-Mail an gro.reblisdlog@ofni und nehmen gegebenenfalls auch noch telefonisch Kontakt mit uns auf. Es ist wichtig, dass der Fehler bis zum nächsten Handelstag korrigiert worden ist.

Wurden die georderten Metalle am Handelstsag noch nicht für Sie erworben, können Sie eine Kauforder jederzeit wieder rückgängig machen. Bitte rufen Sie uns hierzu während unserer Geschäftszeiten (Mo. - Fr. 8 - 12 und 13 - 17 Uhr) an und schicken uns gleichzeit eine Bestätigung per E-Mail mit Angabe Ihrer Bankverbindung zur Rücküberweisung. Kosten fallen für Sie keine an.

Überweisungen bzw. Kaufaufträge, die auf unseren zwei Sammeltreuhandkonten eingegangen sind, verbuchen wir manuell auf die jeweiligen Kundenkonten.

Wenn Sie uns die Erlaubnis gegeben haben Ihnen E-Mails schicken zu dürfen, erhalten Sie im Zuge dieser Verbuchungen an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse eine entsprechende Buchungsinformation (im Betreff: "[EKG Sachwerte] Bestätigung Ihrer Überweisung Kundennummer ...").

Wenn Sie uns die Einwilligung zum Senden von E-Mails nicht erteilt haben, können Sie unsere Verbuchungen in Ihrer Kontoübersicht ganz unten unter "vorgemerkte Käufe" im Kundenbereich unserer Homepage unter Kontoübersicht einsehen und prüfen.

Falls unsere Verbuchung nicht Ihrem Auftrag entspricht, bitten wir Sie, sich umgehend telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Außerhalb unserer Geschäftszeiten (Mo. - Fr. 8 - 12 und 13 - 17 Uhr) schreiben Sie uns bitte eine E-Mail und setzen sich gegebenenfalls dann auch noch telefonisch mit uns in Verbindung.

IV. Vollmachten

Wir stellen im Kundenbereich unserer Homepage unter dem Menüpunkt Service Formulare ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht zur Verfügung. Diese Vollmacht muss zur Gültigkeit von einem Notar unterschriftenbeglaubigt werden. Für den Vollmachtnehmer benötigen wir zusätzlich eine aktuelle Kopie des Ausweises oder Passes.

Bereits bestehende Generalvollmachten, die von einem Notar beglaubigt sind, werden von uns natürlich ebenfalls akzeptiert, müssen jedoch im Bedarfsfall im Original oder als beglaubigte Ausfertigung vorgelegt werden.

Willenserklärungen wie z.B. Vollmachten müssen gem. § 129 BGB öffentlich beglaubigt werden. Behörden dürfen gem. § 34 Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG) nur dann Unterschriften beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Öffentliche Unterschriftenbeglaubigungen gem. § 40 Beurkundungsgesetz (BeurkG) dürfen nur Notare zollziehen.

Um eine zuvor erteilte Vollmacht zu widerrufen, laden Sie das Widerrufsformular auf unserer Homepage im Kundenbereich unter

     ➝ ServiceFormulare

herunter, füllen dieses aus und senden es per Post im Original an unsere Adresse. Eine Checkliste zum Widerruf einer Vollmacht befindet sich ebenfalls auf dem Formular zum Widerruf.

Eine notariell beglaubigte Generalvollmacht, die sich auch auf Finanzfragen bezieht, ist natürlich auch für uns ausreichend. Da Generalvollmachten ausschließlich im Original oder als Ausfertigung Rechtsgültigkeit besitzen, müssen uns diese allerdings im Anwendungsfall auch im Original vorliegen. Eine Kopie oder Scan/PDF per E-Mail ist leider nicht ausreichend.

Insofern raten wir dazu, eine unterschriftenbeglaubigte Vollmacht mit unserem Formular zu erteilen und bei uns im Original zu hinterlegen.

Das entsprechende Formular können Sie sich im Kundenbereich unserer Homepage unter dem Menüpunkt Service Formulare Vollmacht herunterladen.

V. Ausscheiden

Wenn Sie aus der Einkaufsgemeinschaft ausscheiden wollen, ist dies mit einem Komplettverkauf aller Metalle jederzeit möglich.

Senden Sie uns hierzu bitte ein Verkaufsformular, welches Sie im Kundenbereich unserer Homepage unter Service Formulare herunterladen und ausdrucken können. Füllen Sie dieses Formular vollständig aus, kreuzen bei allen Metallen 'Verkauf Ihres Gesamtbestandes' an und senden es uns unterschrieben im Original per Post zu.

Wichtig zu wissen:
Möchten Sie nach einem Komplettverkauf zu einem späteren Zeitpunkt wieder Kunde der Einkaufsgemeinschaft werden, benötigen wir leider wieder einen neuen Rahmenvertrag von Ihnen (siehe Kunde werden). Um diesen Aufwand zu sparen, können Sie alternativ Metalle mit einem Mindestwert von 500,- EUR in unserem Lager belassen und behalten damit auch Ihren Status Quo als Kunde der Einkaufsgemeinschaft.

Solange wir nicht vom Todesfall eines Kunden erfahren, bleiben die Metalle im Bestand des verstorbenen Kunden und nehmen weiterhin an der aktuellen Wertentwicklung teil.

Sobald sich die Erben des Kunden bei uns melden, benötigen wir die offiziellen Dokumente, die uns zur Abwicklung des Vermögens berechtigen. Diese Dokumente sind:

a) der Erbschein
b) evtl. das Testament
c) Legitimation der Erben (Kopie Ausweis oder Pass)

Sobald wir alle Unterlagen vollständig vorliegen und geprüft haben, werden wir die Verwertung der Anteile nach Vorgabe des Testamentes oder der berechtigten Erben ausführen. Hierbei können wir die vererbten Anteile auf ein vorhandenes oder ein neu zu eröffnendes Metallkonto übertragen oder die Metalle verkaufen und den Erlös auszahlen.

VI. Verschiedenes

Bitte senden Sie uns Ihre neuen Daten per E-Mail an gro.reblisdlog@ofni. Bei Namensänderung benötigen wir einen offiziellen Nachweis (z. B. Heiratsurkunde), sowie Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass zur Hinterlegung Ihrer neuen Unterschrift.

Wenn sich die Metalle mindestens ein Jahr in Ihrem Eigentum befinden, müssen Sie nichts beachten bzw. in Ihrer Steuererklärung angeben.

Beträgt der Zeitraum zwischen Kauf- und Verkauf weniger als ein Jahr, unterliegen Gewinne über 600,- EUR pro Kalenderjahr der Einkommensteuer (anzugeben in der Einkommensteuererklärung Anlage 'Sonstige Einkünfte'). Die Angabe dieser zu versteuernden Gewinne in der Steuererklärung obliegt jedem Kunden selbst. Gesonderte Steuerbescheinigungen oder Erträgnisaufstellungen werden von uns nicht erstellt. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Seite 'Steuerfreie Gewinne nach einem Jahr Haltedauer'.

Diese Erläuterungen stellen keine steuerliche Beratung dar. Im Zweifelsfall ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater zu Rate.



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+49 (0)7323 9201392


Brief
gro.reblisdlog@4202ofni

Adresse
Einkaufsgemeinschaft
für Sachwerte GmbH
Ulmer Straße 23
D-89547 Gerstetten


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