Der Gesetzgeber hat jedoch eine Reihe von Ausnahmen von dieser Steuer vorgesehen, z. B. bei Immobilien und Immobilienfonds, ausländische Grundstücksfonds, geschlossene Schiffsfonds, Riester- und Rürup-Renten und auch physische Metalle.
Die Metalle, die Sie über unsere Einkaufsgemeinschaft erwerben und die sich nach Einlagerung in unseren Lagern in Ihrem unmittelbaren Eigentum befinden, grenzen sich diesbzgl. klar von ETFs (Exchange Traded Funds) oder ETCs (Exchange Traded Commidities) ab, bei denen nur ein Lieferanspruch auf ein Metall erworben wird. Zitat aus dem Produktinformationsblatt von Euwax Gold: "Die Anleger sind nicht Eigentümer des eingelagerten Goldes" (Quelle: EUWAX Gold).
Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Privatpersonen, die Edel- oder Technologiemetalle in ihrem Privateigentum halten, gilt:
Diese Erläuterungen stellen keine steuerliche Beratung dar. Im Zweifelsfall ziehen Sie daher bitte Ihren Steuerberater zu Rate.