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  Haftungsbeschränkung




"Zumindest für die nächsten 50 bis 75 Jahre werden die Preise für viele natürliche Ressourcen steigen."

Kenneth Rogoff
(Harvard-Professor)



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Die Haftung als Gesellschafter unserer Einkaufsgemeinschaft ist auf die Einlage beschränkt.

In aller Regel haften Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (abgekürzt "GbR") im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches §§ 705 ff. umfänglich, d.h. mit ihrem gesamten Privatvermögen und nicht nur mit ihrer Einlage in die GbR.

Die Haftung als Gesellschafter unserer Einkaufsgemeinschaft (EKG) ist aus den folgenden Gründen dennoch beschränkt, d.h. auf die Einlage jedes Gesellschafters begrenzt:

  1. Bestätigung der Haftungsbeschränkung der Handelspartner im Aussenverhältnis:

    Die EKG für Gold und Silber hat im Aussenverhältnis lediglich zwei Handelspartner (Stand 01.01.2012):
    • Umicore AG & Co. KG (Lieferant)
    • EKG Verwaltungsgesellschaft mbH (Geschäftsführung)

    Die Umicore AG & Co. KG mit Sitz in Hanau ist Hersteller und Lieferant der EKG für Silber-, Platin- und Palladiumbarren. Da die Einkaufsgemeinschaft immer zu 100% eigenfinanziert ist, d.h. nur im Rahmen der Einlagen der Gesellschafter mit Vorkasse neue Metalle erwirbt, kann aus diesen Aussenverhältnissen a priori keinerlei Haftung entstehen.

    Die geschäftsführende EKG Verwaltungsgesellschaft mbH vereinnahmt gemäß dem Gesellschaftsvertrag der EKG die Administrationsgebühr, führt und verantwortet die Hilfsgeschäfte, die dem Gesellschaftszweck der EKG dienen wie z.B. Büromiete, Anstellung von Mitarbeitern, Fahrzeuge, Versicherungen. D.h. die Haftung für diese Hilfsgeschäfte obliegt alleinig dieser GmbH und nicht den Gesellschaftern der EKG für Gold und Silber.

    Mit beiden genannten Aussenhandelspartnern wurden Verträge geschlossen, die die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen zum Inhalt haben. Durch die Anerkennung dieser Beschränkung ist die GbR haftungsbeschränkt, d.h. eine juristische Haftung über die Einlage hinaus ist in keinem Fall möglich.




  2. 100 %ige Eigenkapitalisierung der Einkaufsgemeinschaft

    Wie bereits erwähnt, ist die Einkaufsgemeinschaft stets zu 100 % eigenfinanziert. Unser Gesellschaftsvertrag verbietet es Kredite aufzunehmen, oder sonstige spekulativen Geschäfte zu betreiben, die eine evtl. Nachschußpflicht auslösen könnten. Weiterhin buchen wir keine Gelder von den Konten der Gesellschafter ab und schließen somit das Risiko von Rückbuchungen, die innerhalb von 6 Wochen möglich sind, generell aus.

  3. Worst-Case Betrachtung

    Da für die Gesellschafter unserer EKG die Haftung für alle Hilfsgeschäfte ausgeschlossen ist (dieses Risiko liegt alleinig bei der Jürgen Müller Vermögensverwaltung), besteht das "Worst-Case" Szenario für die Gesellschafter darin, dass die Metalle der Gesellschaft
    • geraubt würden ohne das die Versicherung den Schaden ausgleichen würde,
    • durch Geschäftsführung, Prüfungsausschuss und Lagermitarbeiter veruntreut werden würden,
    • biologisch, chemisch oder atomar verstrahlt werden würden, oder
    • auf dem Weltmarkt keinen Wert mehr darstellen würden.

    Alle diese schlimmst anzunehmenden Fälle würden mit dem Verlust der Einlage enden, sprich wären ebenfalls auf die Einlage beschränkt. Wir sprechen in diesem Zusammenhang immer von der "de facto Haftung" aufgrund des Geschäftsmodelles der Einkaufsgemeinschaft.
Juristisch ("de jure") wie auch inhaltlich aufgrund unserer Geschäftsabläufe ("de facto") ist Ihr Haftungsrisiko auf Ihre Einlage beschränkt.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt der IHK Bremerhaven "Beschränkung der Haftung bei der GbR".


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