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Warum soll ich in Gold- und Silberbarren sparen? |
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Edelmetalle sind Vermögenssicherung und Versicherung zugleich. Seit Jahren sind diese
Märkte defizitär, d.h. die Nachfrage ist höher als das Angebot. Es ist abzusehen, dass sich diese Schere noch
weiter öffnen wird, da die Nachfrage tendenziell steigen, das Angebot jedoch tendenziell sinken wird. Zudem ist
Silber heute ein unentbehrlicher Werkstoff für die verschiedensten Anwendungen (z.B. Fotographie, Supraleitung,
Elektronik, Medizin etc.). Gold und Silber stellen zudem keine Versprechungen dar, sondern haben seit tausenden
von Jahren aufgrund ihrer relativen Knappheit einen intrinsischen Wert, der nicht verloren gehen kann. Nach
John Exter's invertierter Finanzpyramide von 1974 stellen Edelmetalle die liquideste Form von Vermögen dar:
Anmerkung: John Exter war Vizepräsident des New Yorker FED und später Generaldirektor der Citicorp.
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Warum soll ich Gold und Silber über die Einkaufsgemeinschaft kaufen? |
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Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen nach dem Ansatz der Diversifizierung den
folgenden Drittelmix Ihres Edelmetall-Portfolios.
Die Grundlage sollten kleine Einheiten (Münzen) sein, die Sie in Ihrem unmittelbaren Zugriff sicher lagern.
Sehen Sie diese Münzen als Ihre Versicherung für den schlimmsten Fall an, dass die Wirtschaft schwerste Störungen
erfahren wird. Diese Versicherung kann Ihnen und Ihren Familien durch die schlimmste Zeit hindurch helfen.
Über die Versicherung hinaus bieten sich Gold und Silber auch als reines Investment an. Hierbei kommt
es darauf an, möglichst viele Unzen für möglichst wenig Geld zu kaufen. Unsere Einkaufsgemeinschaft ist
hierfür genau das geeignete Mittel. Als Spitze Ihres Edelmetall-Engagements bieten sich auch Aktien von
Gold- oder Silberminen an. Beachten Sie, dass das Risiko von unten nach oben ansteigt.
Ein wichtiger Unterschied und Vorteil unserer Einkaufsgemeinschaft gegenüber Gold- und Silber-ETFs ist das
Recht unserer Gesellschafter auf physikalische Auslieferung von Barren.
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Welche Sicherheiten habe ich? |
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- Als Gesellschafter werden Sie kein Kunde, sondern Mitinhaber der Einkaufsgemeinschaft.
- Das Konto der Gesellschaft bei der Kreissparkasse Heidenheim lautet namentlich auf alle Gesellschafter.
- Im passwort-geschützten Gesellschafterbereich der Homepage veröffentlichen wir alle Belege, die die Gesellschaft
betreffen, d.h. die Bestellungen bei Pro Aurum / München und die entsprechenden Zahlungen vom Gesellschaftskonto
können jederzeit von allen Gesellschaftern mitverfolgt werden.
- Ebenso sind dort die Bestände an Gold- und Silberbarren genau aufgeführt (soweit vorhanden mit Seriennummer,
Hersteller, Gewicht und Kaufdatum).
- Zugang zur Verwahrstelle ist nur im 6-Augen-Prinzip möglich. Wir haben hierfür einen Prüfungsausschuss
installiert, der derzeit aus vier Gesellschaftern besteht. Nur wenn ein Mitglied dieses Ausschusses,
ein Mitglied der Geschäftsführung und der Lagerstelle anwesend sind, können die Tresore geöffnet werden.
- Weiterhin werden alle Einzahlungen auf unser Konto sofort beim Verbuchen den Gesellschaftern per E-Mail bestätigt.
Durch dieses umfassende Berichtswesen den Gesellschaftern gegenüber ist ein Missbrauch von Geldern ausgeschlossen.
- Auf den jährlichen Gesellschafterversammlungen berichtet die Geschäftsführung über alle Aktivitäten des Geschäftsjahres.
- Einmal im Jahr prüft und attestiert die Geschäftsführung und der Prüfungsausschuss die Bestände der Gesellschaft vor Ort.
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Was sind die Nachteile der Einkaufsgemeinschaft? |
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Der einzige Nachteil ist, dass Sie nicht unmittelbaren Zugriff auf Ihre Edelmetalle haben. Laut
unserem Gesellschaftsvertrag haben Sie jedoch bei Kündigung oder Teilkündigung
natürlich einen Lieferanspruch auf Ihre physikalische Barren.
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Welche Haftungsverpflichtungen gehe ich ein? |
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Die Geschäftsführung darf laut Gesellschaftsvertrag keine Kredite aufnehmen
und keine Geschäfte tätigen, die zu einer Nachschusspflicht der Gesellschafter führen könnten. Aus diesen Gründen
ist das Risiko de facto auf die jeweilige Einlage eines Gesellschafters beschränkt. Da Gold und Silber
jedoch seit tausenden von Jahren nie wertlos wurden, ist auch das monetäre Risiko äußerst beschränkt.
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Kann ich vorhandene Barren in die Gemeinschaft einbringen? |
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Nein. |
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Wo und wie werden die Barren der Gesellschaft gelagert? |
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Unser Gold lagert in Liechtenstein, Silber bankenunabhängig in der Schweiz.
Die Lagerstätten sind mit aktueller Sicherheitstechnik ausgestattet und nur im Mehr-Augen-Prinzip
zugänglich. Es besteht zudem ein voller Versicherungsschutz der Barren gegen Diebstahl/Raub. Weitere
Informationen erhalten Sie unter Lagerkonzept.
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Ist die Einkaufsgemeinschaft nach § 32 Absatz 1 Satz 1 KWG genehmigungspflichtig? |
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Nein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat uns nach Übersendung
und Prüfung unseres Gesellschaftsvertrages schriftlich mitgeteilt, dass Edelmetalle keine Finanzinstrumente nach
Kreditwesengesetz (KWG) darstellen und dadurch keine Genehmigungspflicht besteht. Das Schreiben der Bafin finden Sie
hier.
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Ist es für österreichische oder schweizer Bürger möglich Gesellschafter zu werden? |
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Ja, Sie könnten Gesellschafter werden. Der Wohnsitz oder die Staatsangehörigkeit hat für
die Aufnahme neuer Gesellschafter keine Bedeutung. Sollten Sie noch weitere Informationen z.B. über die steuerliche
Behandlung in Deutschland benötigen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail. Der Einkaufsgemeinschaft
gehören bereits Gesellschafter aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Luxemburg, Belgien, Tschechien, Polen, Ungarn,
Spanien und Schweden an. |
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Ist die GbR gewerbesteuerpflichtig? |
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Nein. Unsere Gesellschaft ist eine private Vermögensverwaltung und unterliegt daher
keiner Besteuerung. |
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Gilt für mich die neue Abgeltungssteuer ab 2009? |
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Nein. Wenn Sie Ihre Anteile an unserer Gemeinschaft länger als ein Jahr halten,
ist der Gewinn für Sie auch ab 2009 steuerfrei. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Kann ich für mein Konto einer dritten Person eine Vollmacht ausstellen? |
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Ja. Wir stellen unseren Gesellschaftern hierfür ein Formular zur Verfügung. |
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Können meine Einzahlungen in Höhe und Regelmäßigkeit variieren? |
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Ja. Sie sind nicht verpflichtet, regelmäßig einen konsten Betrag einzuzahlen,
d.h. Sie entscheiden ganz allein nach Ihren individuellen Bedürfnissen, wann und wieviel Sie in Gold und
Silber investieren möchten. |