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| Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin | ||||||||||||||||||||||||||||
![]() Mehr Unzen, mehr Sicherheit. |
In einem Schreiben vom 10.05.2005 hat uns die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin in Bonn bestätigt, dass es sich bei unserer Einkaufsgemeinschaft nicht um eine nach §32 KWG zulassungspflichtige Tätigkeit handelt und dass generell physikalische Edelmetalle nach §1 Abs. 11 KWG keine Finanzinstrumente darstellen. Diese Einschätzung teilte auch Rechtsanwalt Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. in Düsseldorf auf unsere E-Mail Anfrage hin. Im April 2007 erstellten wir gemäß Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VerVerkProspV) für die Einkaufsgemeinschaft für Gold GbR und die Einkaufsgemeinschaft für Silber GbR Verkaufsprospekte, die vom BaFin in Frankfurt/Main geprüft und zur Veröffentlichung zugelassen wurden (Anmerkung: Die beiden zuvor formal getrennten Gesellschaften wurden im Zuge des Beschlusses der 3. Gesellschafterversammlung vom 23.2.2008 in 2008 wieder zu einer privaten vermögensverwaltenden Gesellschaft vereinigt).
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| Einkaufsgemeinschaft für Gold und Silber GbR Tel. 07323-9201392 Kontakt Impressum Bookmark | ||||||||||||||||||||||||||||