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  Keine Abgeltungssteuer ab 2009




"Zumindest für die nächsten 50 bis 75 Jahre werden die Preise für viele natürliche Ressourcen steigen."

Kenneth Rogoff
(Harvard-Professor)

 
Ab 1.1.2009 werden alle Spekulationsgewinne im Rahmen der dann gültigen Abgeltungssteuer mit bis zu 28% besteuert (25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, siehe Wikipedia)

Der Gesetzgeber hat jedoch eine Reihe von Ausnahmen von dieser neuen Steuer vorgesehen, z.B. Immobilien und Immobilienfonds, ausländische Grundstücksfonds, geschlossene Schiffsfonds, Riester- und Rürup-Renten und last but not least physische Edelmetalle.

Unsere Einkaufsgemeinschaft grenzt sich diesbzgl. auch klar von ETFs, ETCs, Xetra-Gold u.A. ab, die alle der Abgeltungssteuer unterliegen. Ein Arbeitspapier aus dem Bundesfinanzministerium vom Juli 2009 besagt:

"Werden Inhaberschuldverschreibungen veräußert, die einen Lieferanspruch auf Gold oder einen anderen Rohstoff verbriefen und durch Gold oder einen anderen Rohstoff in physischer Form gedeckt sind, sind die Einnahmen Einkünfte im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nummer 7 EStG."

Weitere Informationen finden Sie in einem Artikel der Financial Times Deutschland


(Quelle dieses Bildes: pixelio.de, Fotograf: Rolf van Melis)

Zitat aus godmode-trader.de:
"Dadurch, dass diese physischen Werte keine Wertpapiere sind, fallen Münzen und Barren auch nicht unter die geplante Abgeltungssteuer ab 2009."

Da unsere Einkaufsgemeinschaft eine private Vermögensverwaltung darstellt, werden die Barren steuerlich als Ihr direktes Privateigentum behandelt. Gewinne sind somit nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei zu vereinnahmen.

Links:
www.godmode-trader.de
Stiftung Warentest

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