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| Keine Abgeltungssteuer ab 2009 | ||||
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Ab 1.1.2009 werden alle Sekulationsgewinne im Rahmen der dann gültigen Abgeltungssteuer mit 25% besteuert. Eine Gegenrechnung mit Spekulationsverlusten wird ab diesem Datum nicht mehr möglich sein. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Reihe von Ausnahmen von dieser neuen Steuer vorgesehen, z.B. Immobilien und Immobilienfonds, ausländische Grundstücksfonds, geschlossene Schiffsfonds, Riester- und Rürup-Renten und last but not least physische Edelmetalle.
Zitat aus godmode-trader.de: Da unsere Einkaufsgemeinschaft eine private Vermögensverwaltung darstellt, werden die Barren steuerlich so behandelt, als ob sie direkt unseren Gesellschaftern gehören würden, was ja in der Tat auch der Fall ist.
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